Kraftfahrer Lkw | Beschleunigte Grundqualifikation | Weiterbildung
Entsprechend BKrFQV
Förderfähiger Lehrgang durch das JobCenter oder die Agentur für Arbeit
Alle gewerbsmäßigen Fahrer / innen von LKW und Bussen sind zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen verpflichtet. LKW-Berufskraftfahrer müssen seit dem 10.09.2008 alle 5 Jahre zu einer 35-stündigen Weiterbildung.
Termine: siehe Termine
Dauer: 5 Tage zu 7 Stunden a 60 Min.
Maßnahme-Nr.: 955 / 136 / 11 (Modul 9)
Inhalte:
Thema 1 Umwelt, Technik,
Leistung, Verbrauch
Thema 2 Verhalten bei Unfällen, Pannen, Kriminalität
Thema 3 Gesundheit, körperlich/ geistige Verfassung
Thema 4 gesetzliche Grundlagen, Sozialvorschriften
Thema 5 wirtschaftliches Umfeld, Ladungssicherung