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Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer
Am 01.10.2006 ist ein neues Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten, das ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahre/innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen verpflichtet. Künftig müssen alle Bus-Berufkraftfahrer seit dem 10.09.2008 und alle Lkw-Berufskraftfahrer ab dem 10.09.2009 alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen.
WeGeBau-Förderung von Weiterbildungen
Werktätige im Anstellverhältnis können bei uns nach WeGeBau / §417 Abs.1und §235 SGBIII gefördert werden.
Beratung zu Möglichkeiten der Nutzung einer
WeGebAU-Förderung
Finanzierungs- / Weiterbildungsplanung
Comhard GmbH, Tel.: 030 55 09 63 63
E-Mail: wegebau@comhard.de
Weitere Informationen und das gesamte Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) findet ihr hier