Allgemeine Informationen   |   Gesetze   |   Terminplan Weiterbildung Lkw/Bus

Gesetze

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer

Am 01.10.2006 ist ein neues Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten, das ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahre/innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen verpflichtet. Künftig müssen alle Bus-Berufkraftfahrer seit dem 10.09.2008 und alle Lkw-Berufskraftfahrer ab dem 10.09.2009 alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen.

 

WeGeBau-Förderung von Weiterbildungen

Werktätige im Anstellverhältnis können bei uns nach WeGeBau / §417 Abs.1und §235 SGBIII gefördert werden.

Beratung zu Möglichkeiten der Nutzung einer
WeGebAU-Förderung

Finanzierungs- / Weiterbildungsplanung
Comhard GmbH, Tel.: 030 55 09 63 63
E-Mail: wegebau@comhard.de

Weitere Informationen und das gesamte Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) findet ihr hier