Allgemeine Informationen | Gesetze | Terminplan Weiterbildung Lkw/Bus
Ein neues Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist in Kraft getreten. Ab dem 10. September 2008 bzw. 2009 muss die Schlüsselnummer "95" im neuen Führerschein eingetragen sein. Gewerbliches Fahren ohne diese Nummer wird im europäischen Wirtschaftsraum (mit Schweiz und Lichtenstein) mit einem Bußgeld bestraft.
Obwohl Übergangszeiten eingeplant sind, ist es dennoch sinnvoll sich rechtzeitig über diese Neuerungen zu informieren.
Um diese Eintragung zu erhalten, müssen alle Neuerwerber der Führerscheinklassen C und D zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis eine Ausbildung von 140h und eine IHK-Prüfung von 90 Min. (bei der beschleunigten Grundqualifikation) absolvieren.
Alle "Umsteiger" (Klasse C auf D und umgekehrt) und "Quereinsteiger" (Fahrerlaubnis ohne gewerbliche Zulassung; kein Eintrag der Schlüsselnummer "95") müssen auch eine Ausbildung und eine Prüfung ablegen.
Alle "alten" Inhaber der Führerscheinklassen C und D müssen eine Fortbildung von 35h in 5 Jahren absolvieren. Die Fortbildung kann an einem Stück innerhalb von einer Woche oder aufgeteilt in 5 Tageskursen (z.B. 1 Tageskurs pro Jahr) absolviert werden.
Alle gewerbsmäßigen Fahrer / innen von LKW und Bussen sind zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen verpflichtet.
LKW-Berufskraftfahrer müssen seit dem 10.09.2008 alle 5 Jahre zu einer 35-stündigen Weiterbildung.
BUS-Berufskraftfahrer müssen seit dem 10.09.2009 alle 5 Jahre zu einer 35-stündigen Weiterbildung.
Transportunternehmen können Beihilfen aus dem "Programm zur Förderung
der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung" und dem "De-Minimis-Programm"
beantragen.
Förderanträge können beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt
werden.
Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sind Förderfähig. Des Weiteren
gibt es Möglichkeiten der Förderung bei Maßnahmen der Aus- und
Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung.
Da wir nach AZWV zertifiziert sind, bestehen auch die Möglichkeiten
durch die Aggentur für Arbeit und das JobCenter.
Werktätige im Anstellungsverhältnis können bei uns nach WeGeBau / §417
Abs.1 gefördert werden.
Beratung zu Möglichkeiten der Nutzung einer
WeGebAU-Förderung
Finanzierungs- / Weiterbildungsplanung
Comhard GmbH, Tel.: 030 55 09 63 63
E-Mail: wegebau@comhard.de